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Datum: 26.01.2024

60. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche in der Ortschaft Großoldendorf und 
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.8 „Feuerwehrstandort Uplengen West“ in der Ortschaft Großoldendorf
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen

a) 60. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche in der Ortschaft Großoldendorf

b) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.8 „Feuerwehrstandort Uplengen West“ in der Ortschaft Großoldendorf

- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 den Beschluss zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie am 13.07.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.8 „Feuerwehrstandort Uplengen West“ in der Ortschaft Großoldendorf gefasst. Die Beschlüsse wurden am 27.04.2023 bekannt gemacht.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 den Entwürfen zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 1.8 „Feuerwehrstandort Uplengen West“ in der Ort­schaft Großoldendorf zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet der vorgenannten Bauleitplanung zu a) und b) umfasst das Flurstück 9/1 der Flur 4 Gemarkung Großoldendorf und befindet sich südlich des „Sandweges“ und nördlich des „OKM-Heimes“ an der „Osterhornstraße“.

Die Geltungsbereiche der 60. Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes Nr. 1.8 „Feuerwehrstandort Uplengen West“ sind identisch und im untenstehenden Kartenauszug dargestellt:


Inhalt der Planung ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“. Die Gemeinde Uplengen plant in diesem Bereich den neuen Feuerwehrstandort für die Feuerwehr Uplengen-West.

Die Umweltprüfung, die im Umweltbericht dargelegt ist, hat ergeben, dass die Planung umweltverträglich ist. Die Eingriffsbilanzierung hat dabei ergeben, dass bei Umsetzung der Planung ein externer Kompensationsbedarf besteht. Die Ersatzmaßnahmen sind auf dem Flurstück 239/32, Flur 5, Gemarkung Remels vorgesehen. Das Flurstück hat eine Gesamtgröße von 1,7969 ha. Auf einer Teilfläche von 1,3799 ha war bereits Wald vorhanden, der Rest ist durch weitere Gehölzpflanzungen ergänzt worden und dient als Kompensationsfläche. Von dieser Fläche stehen 0,0631 ha zur Verfügung, die hier zur Anrechnung gebracht werden. Durch den dauerhaften Bestand mit Gehölzen kann sich der Boden an diesem Standort naturnah entwickeln.

Die Lage der Kompensationsfläche ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenauszug:

Flurstück 239/32, Flur 5, Gemarkung Remels



Die Entwürfe der zu a) und b) angegebenen Bauleitplanungen nebst Begründungen, Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

29. Januar 2024 bis 01. März 2024 (einschließlich)

öffentlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen-Remels, Zimmer 10 während der Dienststunden aus.

Die Planunterlagen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB im Internet unter https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/  und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter

https://uvp.niedersachsen.de sowie während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden

Die bei der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei Bedarf ebenfalls während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10 eingesehen werden.

Für diese Bauleitplanungen liegen unterschiedliche Arten umweltbezogener Informationen vor:

Landschaftsrahmenplan (LRP 2021)

Gutachten und Untersuchungen:

-       Schalltechnische Immissionsprognose hinsichtlich Lärm

-       Baugrundbericht

-       Fledermaus- und Quartiererfassung

-       Biotoptypenkartierung

-       Brutvogelerfassung

 

Stellungnahmen von Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB:

-       Landkreis Leer zur Raumordnung, zu naturschutzfachlichen Anforderungen insbesondere zum Artenschutz, Bodenschutz und Abfallrecht, zum Immissionsschutz hinsichtlich Lärm, zu wasserrechtlichen Belangen, zum Denkmalschutz, zu planerischen Belangen

-       LGLN, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Kampfmittelauswertung

-       NLWKN zur Oberflächenentwässerung und Löschwasserversorgung

-       Sielacht Stickhausen zu Oberflächenwasser und Abstände zu Gewässern

-       Ostfriesische Landschaft zur archäologischen Denkmalpflege

-       LBEG - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

-       Landwirtschaftskammer zu immissionsrechtlichen Aspekten hinsichtlich Geruch

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen, wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter thematisiert:

1. Schutzgut Mensch

Gesundheit, Emissionen, Immissionen

2. Schutzgut Tiere

Informationen zu Brutvögeln und Fledermäuse, artenschutzrechtliche Prüfung

3. Schutzgut Boden

Auswertung des NIBIS Kartenservers

Informationen zu Bodenverhältnissen

4. Schutzgut Wasser

Auswirkung auf den Grundwasserhaushalt und Oberflächengewässer

5. Schutzgut Luft/Klima

Auswirkungen im Hinblick auf Luftverunreinigung bzw. -veränderung

6. Schutzgut Landschaft

Auswirkungen auf das Landschaftsbild

Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist  schriftlich möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen zur Niederschrift gebracht werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur o.a. Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Uplengen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Uplengen, den 17. Januar 2024

Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht