Inhalt
Datum: 26.01.2024

61. Änderung des Flächennutzungsplanes und 
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
a) 61. Änderung des Flächennutzungsplanes

b) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO

hier:
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seinen Sitzungen am 07.10.2021 und 06.06.2023 den Beschluss zur 61. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) BauGB gefasst. Die Bekanntmachung der Beschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ist am 29.06.2023 erfolgt.

In seiner Sitzung am 14.12.2023 hat der Verwaltungsausschuss den Entwürfen zur 61. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet liegt östlich der Schulstraße in der Ortschaft Bühren. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die Flurstücke 6/1 und 6/2 teilweise in der Flur 13, Gemarkung Bühren.

Die Geltungsbereiche der 61. Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplans Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren sind identisch und im untenstehenden Kartenausschnitt dargestellt:



Die 61. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst das Flurstück 6/1 sowie eine Teilfläche aus dem Flurstück 6/2, Flur 13 der Gemarkung Bühren. Geplant ist die Darstellung von Wohnbauflächen (W).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ ist identisch mit der Abgrenzung der 61. Änderung des Flächennutzungsplans. Geplant ist die Ausweisung eines Reinen Wohngebietes (WR). Für den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplans ist die Festsetzung von örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 (3) NBauO vorgesehen.

Die Umweltprüfung, die im Umweltbericht dargelegt ist, hat ergeben, dass die Planung umweltverträglich ist. Die Eingriffsbilanzierung hat dabei ergeben, dass bei Umsetzung der Planung ein externer Kompensationsbedarf besteht, da die Kompensation der Eingriffe nur teilweise innerhalb des Plangebietes erfolgen kann. Die Ersatzmaßnahmen sind auf dem Flurstück 93, Flur 15, Gemarkung Selverde vorgesehen.

Die Lage der Kompensationsfläche ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenauszug:



Die Entwürfe der zu a) und b) angegebenen Bauleitplanungen nebst Begründungen inkl. Gutachten, Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

29. Januar 2024 bis 01. März 2024 (einschließlich)

zu jedermann Einsicht öffentlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen-Remels, Zimmer 10, während der Dienststunden aus.

Die Planunterlagen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB im Internet unter https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/  und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de sowie während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Die bei der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei Bedarf ebenfalls während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10, eingesehen werden.

Für diese Bauleitplanungen liegen unterschiedliche Arten umweltbezogener Informationen vor:

Landschaftsplan (2001) für die Gemeinde Uplengen

Landschaftsrahmenplan (2021) für den Landkreis Leer

Gutachten und Untersuchungen:

-           Historische Erkundung zum Boden

-           Immissionsschutzgutachten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hinsichtlich Geruch

-           Biologische Bestandserfassung hinsichtlich Brutvögel und Fledermäuse

Stellungnahmen von Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

-           Landkreis Leer zur Raumordnung, zu naturschutzfachlichen Anforderungen, Wallhecken als geschützte Landschaftsbestandteile, Kompensation, Schutzgut Tiere, Schutzgut Landschaftsbild, Kleinklima, Denkmalrecht, Bodenschutz und Abfallrecht, zu Immissionsschutzrechtlichen Belangen möglicher Geruchsimmissionen, zu wasserrechtlichen Belangen, zu planungsrechtlichen Belangen.

-           Landwirtschaftskammer zu immissionsschutzrechtlichen Aspekten hinsichtlich Geruchsimmissionen

-           Ostfriesische Landschaft zur archäologischen Denkmalpflege

-           Sielacht Stickhausen zu Oberflächen- und Regenwasser

-           NLWKN hinsichtlich der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt

-           LBEG- Fachbereich Landwirtschaft/Bodenschutz zum Boden

-           Kampfmittelbeseitigungsdienst, Kampfmittelauswertung

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen, wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter thematisiert:

1.  Schutzgut Mensch

    - Informationen zu Wohnumfeld und Naherholungswert

2.  Schutzgut Pflanzen/Biotope

    - Informationen zu geschützten Landschaftsbestandteilen (Wallhecken), Bäume

3.  Schutzgut Tiere

     - Informationen bzgl. Lebensräume für Brutvögel und Fledermäuse, artenschutzrechtliche Prüfung

4.  Schutzgut Fläche

    -  Informationen zum Flächenverbrauch von Grünlandackerflächen

5.  Schutzgut Boden

    - Auswertung des NIBIS Kartenservers

    - Auswertung bodenkundlicher Netzdiagramme

6.  Schutzgut Wasser

    - Informationen hinsichtlich der Grundwassersituation

7.  Schutzgut Luft/Klima

    -Informationen zum Klima

8.  Schutzgut Landschaft

     - Auswirkungen auf das Landschaftsbild

9.  Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

    - Informationen zum Denkmalschutz

10. Schutzgut Biologische Vielfalt

    - Auswirkungen auf die Artenvielfalt und das Ökosystem

11. Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander

     - Informationen zu funktionalen Wechselwirkungen

Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen zur Niederschrift gebracht werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur o.a. Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Uplengen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Zur 61. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Uplengen, den 17.01.2024

Der Bürgermeister

Heinz Trauernicht