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Rattenbekämpfung

Info Rattenbekämpfung

Für die Rattenbekämpfung auf privaten Flächen sind die jeweiligen Nutzer bzw. Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung und ergibt sich aus den Vorschriften der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen vom 29.07.1977.

Sollten Sie Rattenbefall auf Ihrem Privatgrundstück feststellen, besteht dringender Handlungsbedarf. Möglichst umgehend sollten Sie fachgerecht Bekämpfungsmaßnahmen einleiten. Es ist auch sinnvoll, Ihre direkte Nachbarschaft über Ihre Beobachtung zu informieren. Ratten treten meistens nicht nur auf einem Grundstück auf, so dass es gut möglich ist, dass weitere Nachbarn von der Schädlingsplage betroffen sind. In diesem Fall wäre es sinnvoll, gemeinsam eine Bekämpfung durchzuführen.

Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

Die oberste Grundsatzregel lautet:
Entsorgen Sie auf keinen Fall Speisereste über die Toilette und somit über die Kanalisation. Die Ratten werden dadurch angelockt.

Grundstückseigentümer/innen müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer beauftragen. Adressen finden Sie in den gelben Seiten unter „Schädlingsbekämpfer“.

Vorbeugende Maßnahmen:

Jeder kann und muss zur Eindämmung von Ratten beitragen.

Einfache Maßnahmen sind beispielsweise:

  • Entsorgen Sie auf keinen Fall Speisereste über die Toilette und somit über die Kanalisation. Die Ratten werden dadurch angelockt.

  • Lagern Sie Abfall oder Sperrmüll nicht für längere Zeit auf Ihrem Grundstück.

  • Entrümpeln Sie regelmäßig! Ansonsten bieten Sie Ratten perfekte Nist- und Unterschlupfmöglichkeiten.

  • Stellen Sie Müllsäcke und Gelbe Säcke erst am Abholtag an der Straße bereit.

  • Werfen Sie angebissene Speisen nicht achtlos weg, sondern in den Abfalleimer.

  • Auf Ihren Kompost gehören nur pflanzliche Nahrungsmittel in unzubereitetem Zustand. Fleischreste, Fisch, Käse, etc. sind über den Restmüll zu entsorgen.

  • Lassen Sie keine Nahrungs- oder Futtermittel, beispielsweise für Haustiere oder wilde Vögel, offen auf Ihrem Grundstück stehen.

  • Um das Eindringen von Ratten in das Gebäude zu verhindern:

  • Versiegeln Sie Luken und Ritzen an Ihrem Haus

  • Vergittern Sie Kellerfenster und ins Freie führende Lüftungsschächte

  • Bauen Sie Rückschlagklappen in Abflusssysteme ein

  • Reparieren Sie defekte Kanalrohre und sonstige Hausanschlüsse

Die Gemeinde Uplengen führt im öffentlichen Kanalnetz und auf öffentlichen Grundstücken bei entsprechender Meldung Kontrollen durch.